
Besitzer einer Sache, der sein Besitzrecht überschreitet (Exzess des rechtmäßigen Fremdbesitzers). Nach der Lehre vom nicht so berechtigten Besitzer wird der rechtmäßige Besitzer in diesem Falle zum unrechtmäßigen Besitzer i.S.d. §§ 987 ff. Nach h.M. entsteht durch die Überschreitung eines Be...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
Keine exakte Übereinkunft gefunden.